Feuerwehrnotruf: 112

Am Samstag, den 08. März fand die Führerscheinausbildung für den sogenannten "Feuerwehrführerschein" statt. Vor allem die jüngeren Kameraden sind hier betroffen.

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Die meisten von ihnen besitzen den Führerschein "B". Mit diesem Führerschein dürfen sie das LF 8 nicht fahren. Der Gesetzgeber hat hier jedoch eine Regelung vorgesehen, nachdem in diesen Fällen durch eine interne Schulung auf dem Fahrzeug die Befähigung erlangt werden kann, dieses im Feuerwehrdienst zu fahren.

Nach einer theoretischen Unterweisung u.a. zum Thema "Fahren mit Sonderrechten" begann die Praxisausbildung mit vielen Fahrübungen. Als "Fahrlehrer" fungierte dabei der Kamerad Thomas Feddern, der die Ausbildung auch ausgearbeitet hat. Nachdem sich alle Kameraden in den verschiedenen Aufgaben bewährt haben, folgt nun noch eine weitere Fahrausbildung im allgemeinen Straßenverkehr. Erst wenn diese erfolgreich absolviert ist, bekommen die "Fahrschüler" ihren Feuerwehrführerschein.

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